Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Meeresbergbau
Meeresbergbau(Tiefseebergbau, mariner Erzbergbau), Teilbereich der Meerestechnik, der den Abbau der auf dem Meeresboden lagernden Erzvorkommen (v. a. Manganknollen), der kupfer- und zinkhaltigen Erzschlämme sowie der massiven Metallsulfide umfasst. Voraussetzung für den M. ist die Erkundung (Prospektion) mariner Lagerstätten mittels geophysikal. und meeresgeolog. Methoden, ferner besondere Formen der Probennahme sowie spezielle Förder-, Aufbereitungs- und Aufschlussmethoden. Am weitesten fortgeschritten sind die Verfahren zur Gewinnung von Manganknollen und Erzschlämmen. - Der weitere Ausbau des M. ist abhängig von der Entwicklung der Metallpreise, aber auch von der 1994 in Kraft getretenen Seerechtskonvention von 1982 (Seerecht). Diese betrachtet den Meeresboden und seine Ressourcen als »gemeinsames Erbe der Menschheit« und regelt entsprechend alle Tätigkeiten zur Erforschung und Ausbeutung der Ressourcen. Zur Überwachung dieser Tätigkeiten ist eine Internat. Meeresbodenbehörde eingerichtet worden, bei der alle Vertragsstaaten der Seerechtskonvention Mitgl. sind.
Meeresbergbau(Tiefseebergbau, mariner Erzbergbau), Teilbereich der Meerestechnik, der den Abbau der auf dem Meeresboden lagernden Erzvorkommen (v. a. Manganknollen), der kupfer- und zinkhaltigen Erzschlämme sowie der massiven Metallsulfide umfasst. Voraussetzung für den M. ist die Erkundung (Prospektion) mariner Lagerstätten mittels geophysikal. und meeresgeolog. Methoden, ferner besondere Formen der Probennahme sowie spezielle Förder-, Aufbereitungs- und Aufschlussmethoden. Am weitesten fortgeschritten sind die Verfahren zur Gewinnung von Manganknollen und Erzschlämmen. - Der weitere Ausbau des M. ist abhängig von der Entwicklung der Metallpreise, aber auch von der 1994 in Kraft getretenen Seerechtskonvention von 1982 (Seerecht). Diese betrachtet den Meeresboden und seine Ressourcen als »gemeinsames Erbe der Menschheit« und regelt entsprechend alle Tätigkeiten zur Erforschung und Ausbeutung der Ressourcen. Zur Überwachung dieser Tätigkeiten ist eine Internat. Meeresbodenbehörde eingerichtet worden, bei der alle Vertragsstaaten der Seerechtskonvention Mitgl. sind.