Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Medienrecht
Medi|enrecht, Sammel-Bez. für die die versch. Medien regelnden gesetzl. Bestimmungen. Das M. umfasst u. a. das Rundfunk-, Presse- und Verlagsrecht sowie das Recht des Films und der neuen Medien (Internet und Onlinedienste). Eine einheitl. gesetzl. Regelung des M. fehlt. Von Bedeutung für die Medien sind sowohl zivilrechtl. (Urheber-, Persönlichkeits-, Wettbewerbsrecht, Bildnisschutz), öffentlich-rechtl. (Rundfunkstaatsvertrag, Landesmedien-Ges., Mediendienstestaatsvertrag, Teledienste-Ges.) wie auch strafrechtl. Bestimmungen (z. B. zum Jugendschutz).
Medi|enrecht, Sammel-Bez. für die die versch. Medien regelnden gesetzl. Bestimmungen. Das M. umfasst u. a. das Rundfunk-, Presse- und Verlagsrecht sowie das Recht des Films und der neuen Medien (Internet und Onlinedienste). Eine einheitl. gesetzl. Regelung des M. fehlt. Von Bedeutung für die Medien sind sowohl zivilrechtl. (Urheber-, Persönlichkeits-, Wettbewerbsrecht, Bildnisschutz), öffentlich-rechtl. (Rundfunkstaatsvertrag, Landesmedien-Ges., Mediendienstestaatsvertrag, Teledienste-Ges.) wie auch strafrechtl. Bestimmungen (z. B. zum Jugendschutz).