Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mediendienstestaatsvertrag
Medi|endienstestaatsvertrag, am 1. 8. 1997 in Kraft getretener Vertrag zw. den dt. Ländern, dessen Ziel die Schaffung von einheitl. Rahmenbedingungen für das Angebot und die Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdiensten (Mediendienste) in Text, Ton oder Bild ist; regelt u. a. Rechte und Pflichten der Anbieter, Datenschutz und behördl. Aufsicht. (Multimedia, Teledienstegesetz)
Medi|endienstestaatsvertrag, am 1. 8. 1997 in Kraft getretener Vertrag zw. den dt. Ländern, dessen Ziel die Schaffung von einheitl. Rahmenbedingungen für das Angebot und die Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdiensten (Mediendienste) in Text, Ton oder Bild ist; regelt u. a. Rechte und Pflichten der Anbieter, Datenschutz und behördl. Aufsicht. (Multimedia, Teledienstegesetz)