Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Matrikularbeiträge
Matrikularbeiträge,im 15. Jh. enstandene Bez. für Überweisungen nachgeordneter an übergeordnete öffentl. Verbände, z. B. die im Norddt. Bund 1867-1871 und im Dt. Reich 1871-1918 nach der Einwohnerzahl bemessenen Beiträge der Bundesstaaten zu den Einnahmen des Reiches.
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