Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Massenverfahren
Massenverfahren,im Prozess- und Verwaltungsrecht Verfahren, an denen eine Vielzahl von Personen beteiligt ist; auch Bez. für Verfahren einer großen Zahl von Personen, deren Interessen das gleiche Ziel verfolgen, z. B. Kündigungsschutzklagen bei Massenentlassungen, Eingaben im Planfeststellungsverfahren. Nach § 17 Bundesverwaltungsverfahrens-Ges. kann bei M. (mehr als 50 gleich gerichtete Verfahren) die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters angeordnet werden; nach § 93 a Verwaltungsgerichtsordnung kann das Gericht bei Musterverfahren (mehr als 20 Verfahren zum gleichen Gegenstand) von der Regel, jeden Antrag prozessual gesondert zu behandeln, abweichen und einzelne Verfahren vorab durchführen und die übrigen aussetzen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Massenverfahren