Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Marschall
Mạrschall[ahd. »Pferdeknecht«, später »Stallmeister«], einer der Inhaber der vier german. Hausämter (Zeichen: der M.-Stab), zuständig für die Stallungen und die Versorgung der Pferde; später Quartierbeschaffer für den gesamten Hofstaat (Hof-M.) und mit dem Aufkommen der Ritterheere Oberbefehlshaber im Krieg (Feldmarschall). Erz-M. war ab Ende des 12. Jh. der Herzog von Sachsen. Unter den Reichserbämtern hat das des Erb-M. die größte Bedeutung erlangt; es lag bis 1806 in den Händen der Familie von Pappenheim.
Mạrschall[ahd. »Pferdeknecht«, später »Stallmeister«], einer der Inhaber der vier german. Hausämter (Zeichen: der M.-Stab), zuständig für die Stallungen und die Versorgung der Pferde; später Quartierbeschaffer für den gesamten Hofstaat (Hof-M.) und mit dem Aufkommen der Ritterheere Oberbefehlshaber im Krieg (Feldmarschall). Erz-M. war ab Ende des 12. Jh. der Herzog von Sachsen. Unter den Reichserbämtern hat das des Erb-M. die größte Bedeutung erlangt; es lag bis 1806 in den Händen der Familie von Pappenheim.