Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Marktrecht
Markt|recht,im MA. die Befugnis, einen neuen Markt anzulegen (Marktregal); sie war urspr. ein Vorrecht des Königs, ging im 13. Jh. auf die Territorialherren über; auch das am Markt geltende Recht; häufig Ausgangspunkt für die Stadtrechte.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Marktrecht