Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Marktformen
Marktformen, Volkswirtschaftslehre: die Kennzeichnung eines Marktes nach seiner qualitativen Beschaffenheit und der quantitativen Besetzung der Angebots- und der Nachfrageseite. Nach qualitativen Merkmalen ist v. a. zu unterscheiden zw. »vollkommenen« und »unvollkommenen« Märkten. Ein Markt ist »vollkommen«, wenn die entsprechenden Güter gleichartig (homogen) sind, die Marktteilnehmer keine persönl. Präferenzen für bestimmte (Ver-)Käufer haben, weder räuml. noch zeitl. Differenzierungen zw. den Marktteilnehmern bestehen, vollständige Markttransparenz herrscht (alle Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, sich über alle von den anderen gesetzten Konditionen zu informieren), die Marktteilnehmer sehr schnell auf Marktveränderungen reagieren sowie nach maximalem Nutzen bzw. maximalem Gewinn streben. Auf einem solchen vollkommenen Markt, dem in der Praxis die Börse am nächsten kommt, kann es nur einen Marktpreis geben. Fehlt eine der Voraussetzungen, so handelt es sich um einen unvollkommenen Markt, fehlt lediglich die Voraussetzung der Markttransparenz, um einen temporär unvollkommenen Markt. Andere qualitative Unterteilungen sind: nach dem Zugang geschlossene Märkte (ein Zugang ist nicht möglich, z. B. durch ein Niederlassungsverbot) und offene Märkte mit beschränktem (z. B. durch bes. hohe Kapitalanforderungen) und unbeschränktem Zugang; organisierte Märkte mit festen Regeln für das Marktgeschehen (z. B. Börsen) und unorganisierte Märkte; Märkte mit freier Preisbildung (freie Märkte) und Märkte mit staatlich vorgeschriebener, z. B. durch Subventionen, oder durch private Marktmacht verfälschter Preisbildung (regulierte Märkte). Bei quantitativer Einteilung der Märkte nach der Zahl der Anbieter und Nachfrager ergibt sich ein M.-Schema mit neun versch. Marktformen (Monopol, Oligopol, Polypol).
Marktformen, Volkswirtschaftslehre: die Kennzeichnung eines Marktes nach seiner qualitativen Beschaffenheit und der quantitativen Besetzung der Angebots- und der Nachfrageseite. Nach qualitativen Merkmalen ist v. a. zu unterscheiden zw. »vollkommenen« und »unvollkommenen« Märkten. Ein Markt ist »vollkommen«, wenn die entsprechenden Güter gleichartig (homogen) sind, die Marktteilnehmer keine persönl. Präferenzen für bestimmte (Ver-)Käufer haben, weder räuml. noch zeitl. Differenzierungen zw. den Marktteilnehmern bestehen, vollständige Markttransparenz herrscht (alle Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, sich über alle von den anderen gesetzten Konditionen zu informieren), die Marktteilnehmer sehr schnell auf Marktveränderungen reagieren sowie nach maximalem Nutzen bzw. maximalem Gewinn streben. Auf einem solchen vollkommenen Markt, dem in der Praxis die Börse am nächsten kommt, kann es nur einen Marktpreis geben. Fehlt eine der Voraussetzungen, so handelt es sich um einen unvollkommenen Markt, fehlt lediglich die Voraussetzung der Markttransparenz, um einen temporär unvollkommenen Markt. Andere qualitative Unterteilungen sind: nach dem Zugang geschlossene Märkte (ein Zugang ist nicht möglich, z. B. durch ein Niederlassungsverbot) und offene Märkte mit beschränktem (z. B. durch bes. hohe Kapitalanforderungen) und unbeschränktem Zugang; organisierte Märkte mit festen Regeln für das Marktgeschehen (z. B. Börsen) und unorganisierte Märkte; Märkte mit freier Preisbildung (freie Märkte) und Märkte mit staatlich vorgeschriebener, z. B. durch Subventionen, oder durch private Marktmacht verfälschter Preisbildung (regulierte Märkte). Bei quantitativer Einteilung der Märkte nach der Zahl der Anbieter und Nachfrager ergibt sich ein M.-Schema mit neun versch. Marktformen (Monopol, Oligopol, Polypol).