Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Markgraf
Markgraf,urspr. im Fränk. Reich (unter Karl d. Gr.) ein als königl. Beamter mit gräfl. oder herzogl. Befugnissen ausgestatteter militär. Befehlshaber in einer Grenzmark (Markgrafschaft). Im Hl. Röm. Reich unter den Liudolfingern (919-1024) entstanden neue Markgrafschaften (Mark 1), deren Inhaber später z. T. die Landesherrschaft errangen und zu Reichsfürsten (die M. von Brandenburg und Meißen zugleich zu Kurfürsten) aufstiegen.
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