Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Manuskript
Manuskrịpt[lat. »Handschrift«] das,
1) Buchwesen: die Handschrift im Unterschied zum Druckwerk, dann überhaupt jede handschriftl. oder maschinenschriftl. Druckvorlage.
2) Urheberrecht: die erste schriftl. Festlegung eines Sprachwerkes, hand- oder maschinenschriftlich. M. ist auch jede sonstige Vorlage für den Setzer im Ggs. zum Vervielfältigungsstück oder Werkexemplar. Der Aufdruck »als M. gedruckt« bedeutet, dass das Werk nicht als veröffentlicht und erschienen gelten soll; bei Bühnenwerken, dass sein Besitz kein Aufführungsrecht verleiht.
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