Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Manteltarifvertrag
Manteltarifvertrag(Rahmentarifvertrag), Tarifvertrag, der für längere Zeiträume die allg. Arbeitsbedingungen eines Ind.- oder Gewerbezweigs regelt, die keiner häufigen Änderung unterliegen, z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Mehrarbeit, Kündigungsfristen, nicht jedoch die Lohn- und Gehaltshöhen.
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