Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mantelkinder
Mantelkinder(Gürtelkinder), Rechtsgeschichte: vorehelich geborene Kinder, die durch die Eheschließung ihrer Eltern, verbunden mit einem bestimmten Ritual (unter dem Mantel oder Gürtel), die rechtl. Stellung von ehel. Kindern erlangten.
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