Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mantel
Mantel[ahd. mantal, zu lat. mantellum »Hülle«],
1) Bankwesen: Urkunde, die das Anteilsrecht oder die Forderung verbrieft. Zum Wertpapier gehört neben dem M. der Bogen (enthält Zins- und Gewinnanteilscheine); nur beide zusammen sind verkäuflich.
2) Geometrie: (M.-Fläche) Teil der Oberfläche eines Körpers, der nicht zur Grund- oder Deckfläche gehört; z. B. Zylinder-M., Kegel-M. (abwickelbar).
3) Handelsrecht: die äußere Rechtsform, in der eine Handelsges. in Erscheinung tritt, z. B. als AG, GmbH; auch Bez. für die Gesamtheit der Anteilsrechte an einer Kapitalges., die ohne den Geschäftsbetrieb ge- und verkauft werden können.
4) Mode: das gegen Witterungseinflüsse schützende Übergewand, als Obergewand auch Abzeichen der Würde (Herrscherornat, kirchl. Ornat, Ordens-M.) und Sinnbild des Schutzes (Schutzmantelmadonna).
5) Publizistik: bei Tageszeitungen mit versch. lokalen Ausgaben der allg. Teil mit den aktuellen polit. Nachrichten und Kommentaren, der die je nach Ausgabe (Kopftitel) unterschiedl. Regional-, Lokal- und Anzeigenseiten umschließt.
6) Zoologie: Hautfalte bei Weichtieren; scheidet nach außen meistens eine Schale ab.
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