Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Mandatsgebiete
Mandatsgebiete,die nach dem Ersten Weltkrieg im Namen des Völkerbundes treuhänderisch (kraft Mandats) von einzelnen Staaten (Mandataren) verwalteten ehem. dt. Kolonien und die ehem. türk. Gebiete Vorderasiens. Entsprechend dem Entwicklungsstand der Gebiete und der Zielsetzung der Mandatsverw. gab es: A-Mandate (Irak, Palästina, Transjordanien, Syrien, Libanon), die eine vom Mandatar beaufsichtigte Selbstverwaltung besaßen und mit der Entstehung unabhängiger Staaten erloschen; B-Mandate (Kamerun, Togo, Tanganjika, Ruanda-Urundi), die einer besonderen Verw. des Mandatars unterstanden, und C-Mandate (Dt.-Südwestafrika, Samoa, Karolinen, Marianen, Palau- und Marshallinseln, Neuguinea mit den übrigen dt. Südseeinseln, Nauru), die als zu integrierender Bestandteil des Mandatars zu verwalten waren. Das System der M. endete am 18. 4. 1946; noch vorhandene M. wurden danach zu Treuhandgebieten.
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