Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Majorat
Majorat[lat.] das, das Ältestenrecht; Erbfolgeordnung, die dem ältesten Sohn das Vorzugsrecht auf das Erbgut gewährt, bes. üblich bis zur Auflösung des Fideikommisses; Ggs. Minorat. M. bezeichnet auch das Erbgut (M.-Gut) selbst. ( Seniorat)
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