Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Majestätsverbrechen
Majestätsverbrechen(Majestätsbeleidigung), im röm. Recht polit. Verbrechen gegen den Staat bzw. den Kaiser; seit der fränk. Zeit jedes gegen den König und das Reich (Land) gerichtete Verbrechen. In Dtl. sind die Verunglimpfung des Bundespräs. (§ 90 StGB) und die Beleidigung ausländ. Staatsoberhäupter oder diplomat. Vertreter (Gesandtenbeleidigung, § 103 StGB) bes. unter Strafe gestellt. - In Österreich wird u. a. die Beleidigung des Bundespräs. nach §§ 115, 117 StGB als einfache Beleidigung bestraft. Die Schweiz kennt nur die Beleidigung eines ausländ. Staatsoberhauptes oder Diplomaten (Art. 296, 297 StGB) als Delikt.
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