Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Magna Charta
Mạgna Chạrta(M. C. Libertatum) [-k-; lat. »große Urkunde der Freiheiten«] die, das wichtigste engl. Grundgesetz. Die M. C. wurde König Johann I. ohne Land am 15. 6. 1215 von Adel und Geistlichkeit abgenötigt und erhielt 1225 unter Heinrich III. ihre endgültige Fassung. Die meisten der 63 Art. betrafen das Lehnsrecht und wandten sich v. a. gegen die maßlose Fiskalisierung der Lehnspflichten. Einige Vorschriften erstreckten sich auch auf andere Bereiche, z. B. Schutz der Bauern, Bestimmungen zugunsten der Kaufleute, Rechtsschutzgarantie für Freie, und lassen das Bestreben erkennen, den Widerstand gegen die Krone auf eine möglichst breite Grundlage zu stellen. Die M. C. wurde im Laufe der Zeit zur wichtigsten Grundlage des engl. Verfassungsrechts.
Literatur:
K. Kluxen. Engl. Verfassungsgeschichte, Bd.: Mittelalter, bearb. v. Darmstadt 1987.
Holt, J. C.: Magna Carta. Cambridge 21992, Nachdr. ebd. 1994.
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