Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Magistrat
Magistrat[lat.] der,
1) allg.: Amt, Behörde; schweizer. für Mitgl. der Reg. bzw. der ausführenden Behörde.
2) Geschichte: (lat. Magistratus) im antiken Rom der ordentl. senator. Beamte (Konsul, Prätor, Zensor, Volkstribun, Ädil, Quästor) mit einjähriger Amtszeit, auch dessen Amt. Seit 180 v. Chr. war eine Reihenfolge in der Bekleidung der Ämter gesetzlich festgelegt (»Cursus honorum«). Die M. wurden von den Komitien bzw. den Volksversammlungen gewählt, in der Kaiserzeit z. T. vom Kaiser ernannt, im 1. Jh. n. Chr. vom Senat. Sie waren während ihres Amtsjahres nicht absetzbar und nicht rechenschaftspflichtig.
3) Verwaltungsrecht: der städt. Gemeindevorstand bei Magistratsverfassungen (Gemeinde); in österr. Stadtgemeinden die unterste Verwaltungsbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde).
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