Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Magister
Magịster[lat.] der, alter Universitätsgrad (M. Artium Liberalium »Meister der freien Künste«), der die Lehrberechtigung einschloss; seit dem 16. Jh. auf die artist. (philosoph.) Fakultät beschränkt. In Großbritannien als Univ.abschluss tradiert als Master of Arts (M. A.) und Master of Science (M. Sc.; M. S.), ebenso in den USA qualifizierte Titel (neben anderen »Master's Degrees« in zahlr. Fachrichtungen). In Österreich blieb der M.-Grad erhalten für Pharmazeuten und ist seit 1966 allg. eingeführt (gleichgestellt mit Diplom und Lizenziat). In der Bundesrep. Dtl. wurde der M. Artium (M. A.) als Univ.examen für geisteswiss. Fächer 1960 allg. eingeführt.
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