Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Magdeburger Recht
Mạgdeburger Recht,das verbreitetste dt. Stadtrecht des MA., 1188 erstmals kodifiziert. Es beherrschte nicht nur die Städte des Erzstifts Magdeburg (u. a. Halle) und der östl. Reichsgebiete (mit z. T. Böhmen und Mähren), sondern galt auch in Städten Polens, Ungarns und Russlands. So erlangte sein Schöffenstuhl, der Rechtsmitteilungen und Schöffensprüche in die Städte des M. R. sandte, eine im Rechtsleben O-Dtl. und O-Europas überragende Bedeutung. Das M. R. galt in der Form des gemeinen Sachsenrechts partiell bis 1899, in Polen bis ins 20. Jh. hinein.
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