Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
linke Hand
linke Hand(Ehe zur linken Hand, morganatische Ehe), beim Hochadel die standesungleiche Ehe, deren vermögens- und erbrechtl. Wirkungen durch Ehevertrag ausdrücklich festgesetzt wurden. Die Lage der unebenbürtigen Frau und der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder wurde hierbei gegenüber der einfachen Missheirat durch Einräumung eines Titels und Ranges sowie von vermögensrechtl. Vorteilen verbessert. 1919 in Dtl. abgeschafft.
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