Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Löschung
Löschung,Registerrecht: die Beurkundung, dass ein in ein öffentl. Register eingetragenes Recht aufgehoben wird. Im Grundbuchrecht sind für die L. eines Rechts neben der Erklärung des Berechtigten die verfahrensrechtl. L.-Bewilligung und ein entsprechender Antrag erforderlich.
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