Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Länderfinanzen
Länderfinanzen,Gesamtheit der Einnahmen und Ausgaben der Bundesländer. Nach dem Grundsatz der Aufgaben- und Lastenverteilung (Art. 104 a GG) tragen die Länder grundsätzlich die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Handeln die Länder im Auftrag des Bundes, so trägt dieser die sich daraus ergebenden Ausgaben. Für bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden kann der Bund den Ländern Finanzhilfen gewähren. Die Regelungen des Länderfinanzausgleichs (Finanzausgleich) sind politisch umstritten. Bis zur Einbeziehung in den Finanzausgleich erhielten die neuen Bundesländer 1990-94 Mittel aus dem Fonds Deutsche Einheit zum Aufbau ihrer Wirtschaft. Mit mehr als zwei Drittel der Einnahmen werden die L. v. a. aus den Landessteuern gespeist.
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