Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Länder
Länder,im Dt. Reich seit 1919, in der Bundesrep. Deutschland seit 1949 die Gliedstaaten, die bis 1918 Bundesstaaten hießen. Eine GG-Änderung, die die Gliederung Dtl.s in L. und ihre Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren beseitigen würde, ist unzulässig (Art. 79 Abs. 3 GG). Die verfassungsmäßige Ordnung in den L. muss den Grundsätzen des republikan. demokrat. und sozialen Rechtsstaates im Sinne des GG entsprechen. In der DDR wurden die L. 1952 durch Bezirke ersetzt; mit Wirkung vom 14. 10. 1990 wurden wieder L. eingeführt. In Österreich bestehen neun selbstständige Teilgebiete (Bundesländer).
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