Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lynchjustiz
Lỵnchjustiz[engl.; namengebende Ableitung ungeklärt], gesetzwidriges Töten oder Misshandeln eines (vermeintl. oder tatsächl.) Täters ohne gerichtl. Verfahren, meist durch eine erregte Menge; urspr. ein Zeichen für fehlende Durchsetzungskraft staatl. Strafrechtspflege.
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