Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lustmord
Lustmord,vorsätzl. Tötung eines Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebes; nach § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht.
Lustmord,vorsätzl. Tötung eines Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebes; nach § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht.