Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lumineszenz
Lumineszẹnz[Lumen] die, Sammelbez. für die Lichtemission eines Stoffes oder Körpers, die nicht durch hohe Temperatur verursacht wird (»kaltes Leuchten«). L. lässt sich hervorrufen durch Bestrahlung mit sichtbarem oder ultraviolettem Licht (Photo-L.), Röntgen- oder Gammastrahlen (Röntgen-L.), mit Elektronen (Kathodo-L.), radioaktiver Strahlung (Radio-L.) oder durch chem. (Chemi-L.
), elektr. (Elektro-L.) oder mechan. Vorgänge (Tribo-L., beim Zerbrechen von Kristallen). Die Bio-L. versch. Pflanzen und Tiere ist eine Chemi-L. Tritt die L. praktisch nur während der Erregung auf, so spricht man von Fluoreszenz, sonst von Phosphoreszenz.
Lumineszẹnz[Lumen] die, Sammelbez. für die Lichtemission eines Stoffes oder Körpers, die nicht durch hohe Temperatur verursacht wird (»kaltes Leuchten«). L. lässt sich hervorrufen durch Bestrahlung mit sichtbarem oder ultraviolettem Licht (Photo-L.), Röntgen- oder Gammastrahlen (Röntgen-L.), mit Elektronen (Kathodo-L.), radioaktiver Strahlung (Radio-L.) oder durch chem. (Chemi-L.
), elektr. (Elektro-L.) oder mechan. Vorgänge (Tribo-L., beim Zerbrechen von Kristallen). Die Bio-L. versch. Pflanzen und Tiere ist eine Chemi-L. Tritt die L. praktisch nur während der Erregung auf, so spricht man von Fluoreszenz, sonst von Phosphoreszenz.