Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Luftwaffe
Luftwaffe(Luftstreitkräfte), Bez. für diejenige Teilstreitkraft, die den Kampf in der Luft führt und über hierzu erforderl. fliegende und bodengestützte militär. Verbände verfügt. Zur takt. L. gehören Jagd-, Jagdbomber-, Aufklärungs-, Flugkörper- und Flugabwehrraketengeschwader; ferner Versorgungs- und Fernmelderegimenter. Die strateg. L. bilden die Truppenteile, die v. a. mit schweren und mittleren Bombern, weit reichenden Aufklärern und Langstreckenraketen ausgestattet sind. Ihre Waffensysteme sind meist Träger von Atomwaffen (ABC-Waffen). Zur L. rechnen auch die Lufttransportverbände. Eine besondere Rolle spielen die zum Heer gehörenden Heeresflieger und die meist in die Kriegsmarine eingegliederten Marineflieger. (Bundeswehr)
Luftwaffe(Luftstreitkräfte), Bez. für diejenige Teilstreitkraft, die den Kampf in der Luft führt und über hierzu erforderl. fliegende und bodengestützte militär. Verbände verfügt. Zur takt. L. gehören Jagd-, Jagdbomber-, Aufklärungs-, Flugkörper- und Flugabwehrraketengeschwader; ferner Versorgungs- und Fernmelderegimenter. Die strateg. L. bilden die Truppenteile, die v. a. mit schweren und mittleren Bombern, weit reichenden Aufklärern und Langstreckenraketen ausgestattet sind. Ihre Waffensysteme sind meist Träger von Atomwaffen (ABC-Waffen). Zur L. rechnen auch die Lufttransportverbände. Eine besondere Rolle spielen die zum Heer gehörenden Heeresflieger und die meist in die Kriegsmarine eingegliederten Marineflieger. (Bundeswehr)