Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Luftverkehr
Luftverkehr(Flugverkehr), Beförderung von Personen, Gepäck, Fracht und Post mit staatlich zugelassenen Luftfahrzeugen, bes. Flugzeugen. Der zivile L. wird als öffentl. oder nichtöffentl., gewerbl. oder nichtgewerbl., planmäßiger oder nichtplanmäßiger L. betrieben. Träger des gewerblichen öffentl. Verkehrs sind L.-Gesellschaften, die planmäßige (Linien-L.) wie auch nichtplanmäßige Dienste (Anforderungs-, Bedarfs- und Charterverkehr) anbieten. Gewerblich sind auch zu einem großen Teil der Geschäftsreiseverkehr und die Arbeitsluftfahrt. Der zivile Bereich außerhalb des Linien-L. wird als allgemeine Luftfahrt zusammengefasst. Die internat. Zivilluftfahrt-Organisation der UNO ist die ICAO. (Luftfahrt, Luftrecht)
Besondere Merkmale des L. sind Schnelligkeit und hoher Passagierkomfort, aber auch hohe Transportkosten. Da ein großer Teil der Kosten von der Verkehrsleistung unabhängig ist, hängen Rentabilität und Preisgestaltung stark vom Auslastungsgrad und der Streckenlänge ab. Mindereinnahmen im Kurzstrecken-L. (Entfernungen zw. 300 und 1 500 km) müssen durch Mehreinnahmen im Mittelstrecken-L. (zw. 1 500 und 3 000 km) und Langstrecken-L. (über 3 000 km) oder staatl. Unterstützung ausgeglichen werden. Die im Charterverkehr höhere Auslastung (80-90 %) erlaubt günstigere Preise. Die zunehmende Konkurrenz durch Bedarfsgesellschaften veranlasste 1978 die Liniengesellschaften des internat. Luftverkehrsverbandes IATA zur Aufgabe des Systems der vereinbarten einheitl. Beförderungstarife, um durch Niedrigtarife auf bestimmten Strecken der Konkurrenz schneller begegnen zu können. Der starke Wettbewerb brachte viele Gesellschaften in wirtsch. Schwierigkeiten, die v. a. zu höherer Produktivität (wirtschaftlichere Flugzeuge, Personaleinschränkung) zwangen. Die Strukturveränderungen des L. haben die Entstehung großer Flugzeug-Leasinggesellschaften gefördert, die etwa ein Fünftel der Weltluftverkehrsflotte besitzen. Ende der 1970er- Jahre wurde in den USA die Kontrolle der Streckenrechte und Flugpreise aufgehoben und eine Liberalisierung des L. eingeleitet; eine solche gilt seit April 1997 auch für die EU. Mit der Gründung der L.-Allianzen One World und Star Alliance sollen den Kunden ein weltweites Streckennetz mit besser aufeinander abgestimmten Flugplänen und mehr Nonstopverbindungen geboten werden. Zur Reiseerleichterung sollen auch die gemeinsame Nutzung von Flughafenlounges und die gegenseitige Anerkennung von Vielfliegermeilen beitragen.
Literatur:
Pompl, W.: L. Eine ökonom. Einführung. Berlin u. a. 21991.
Hengi, B. I.: Fluggesellschaften weltweit. Allershausen 21994.
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