Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Luftreinhaltung
Luftreinhaltung,Bereich des Umweltschutzes, der sich mit gesetzl. Maßnahmen und techn. Entwicklungen zur Verringerung der Schadstoffimmission befasst. Dazu enthält das Bundesimmissionsschutzgesetz eine Reihe von Durchführungs-VO (z. B. über Feuerung) sowie allg. Verwaltungsvorschriften, wie die Techn. Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) i. d. F. v. 27. 2. 1986. Sie enthält u. a. Immissions- und Emissionsgrenzwerte für staub- und gasförmige Einzelstoffe sowie techn. Vorschriften für Anlagen. Die regelmäßige Überwachung der Luftverschmutzung durch physikalisch-chem. Messungen und Beobachtung von Bioindikatoren ermöglicht die Erstellung von Immissionskatastern. Zu den techn. Maßnahmen zur L. gehören neben den Verfahren zur Abtrennung von Stäuben aus Gasströmen (Entstaubung) sowie von gas- oder dampfförmigen Nebenbestandteilen aus techn. Gasen (Gasreinigung, Rauchgasentschwefelung) alle Methoden, bei denen Abgase durch direkte oder katalyt. Oxidation beseitigt werden (z. B. Abfackeln von Raffinerieabgasen, katalyt. Oxidation von Geruchsstoffen, Einsatz von Katalysatoren), ferner die Einschränkung des Lösungsmittelverbrauchs in Lacken sowie der Ersatz von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) durch andere Stoffe. Besondere Vorschriften gelten bei Smog.
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