Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lufthoheit
Lufthoheit,das Recht jedes souveränen Staates, die Benutzung des Luftraums über seinem Staatsgebiet bindend zu regeln. Nach oben (nach herrschender Meinung bei 80-100 km ü. M.) schließt sich an den Luftraum der keiner Gebietshoheit unterliegende Weltraum an. Völkerrechtlich trennt die Luftgrenze die jeweiligen L. voneinander.
Lufthoheit,das Recht jedes souveränen Staates, die Benutzung des Luftraums über seinem Staatsgebiet bindend zu regeln. Nach oben (nach herrschender Meinung bei 80-100 km ü. M.) schließt sich an den Luftraum der keiner Gebietshoheit unterliegende Weltraum an. Völkerrechtlich trennt die Luftgrenze die jeweiligen L. voneinander.