Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lufthoheit
Lufthoheit,das Recht jedes souveränen Staates, die Benutzung des Luftraums über seinem Staatsgebiet bindend zu regeln. Nach oben (nach herrschender Meinung bei 80-100 km ü. M.) schließt sich an den Luftraum der keiner Gebietshoheit unterliegende Weltraum an. Völkerrechtlich trennt die Luftgrenze die jeweiligen L. voneinander.
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