Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lotterie
Lotterie[niederländ. lot »Los«] die, Auslosung, die von einem Unternehmer für eine Mehrheit von Spielteilnehmern veranstaltet wird und bei der durch Ziehen von Losen oder Nummern nach einem bestimmten Ziehungsplan oder Spielplan der Zufall über Verlust des Spieleinsatzes oder Gewinn entscheidet. Der Einsatz ist regelmäßig eine Geldsumme; der Gewinn besteht aus Geld (Geld-L.) oder aus bewegl. oder unbewegl. Sachen (Waren-L., Tombola).Bei der Klassen-L. (holländ. L.) sind Zahl und Preis der Lose, die oft in Halb-, Viertel-, Achtellose geteilt sind, wie auch Zahl und Höhe der Gewinne von vornherein bestimmt, ebenso die nach Zahl und Zeit getrennt stattfindenden Ziehungen (Klassen), für die der Spieler durch Erwerb eines Klassenloses spielen kann. Bei der Zahlen-L. (Zahlenlotto, genues. L.) wählt der Spieler aus der Zahlenreihe 1-90 Nummern aus, und zwar eine (Auszug), zwei (Ambe), drei (Terne), vier (Quaterne) oder fünf (Quinterne) und wettet unter Einsatz einer innerhalb bestimmter Grenzen beliebig hohen Summe darauf, dass die gewählten Zahlen sich unter den fünf Zahlen befinden, die bei der nächsten Ziehung gezogen werden.
Das Berliner Zahlenlotto (Lotto), das 1952 eingeführt wurde (seit 1956 auch in der Bundesrep. Dtl.), stellte sich von der ursprüngl. Wettform »5 aus 90« auf »6 aus 49« um und benutzt eine Zusatzzahl sowie seit 1991 eine Superzahl. Die Gewinne (50 % aller Einsätze) werden entsprechend der sieben bis drei richtigen Voraussagen in sieben Gewinnklassen ausgezahlt. Der Höchstgewinn betrug seit 1981 3 Mio. DM, seit 1986 ist er unbegrenzt. Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, wird die Gewinnsumme der nächstfolgenden Veranstaltung zugeschlagen (Jackpot). Lotto wird samstags und in den Ziehungen A und B mittwochs ausgespielt (Mittwochslotto). Verbunden mit dem Lotto ist bei einem zusätzl. Einsatz das »Spiel 77«, bei dem zwei und mehr Ziffern der Registriernummer des Lottoscheins ausgelost werden und gewinnen können. Gesellschafter der Lottogesellschaften sind die Bundesländer, z. T. auch Landessportbünde und Landesfußballverbände (»Dt. Lottoblock«). Die Gewinne der Lottogesellschaften fließen den Länderhaushalten, z. T. auch gemeinnützigen Zwecken (v. a. der Sportförderung) zu.Seit 1956 werden über das Fernsehen eigene Fernseh-L. ausgestrahlt. Die »Glücksspirale« bietet für Gewinnlose Geld- sowie Sachgewinne und monatl. Rentenzahlungen. Der Ertrag kommt je zur Hälfte der freien Wohlfahrtspflege und der Sportförderung zugute.
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