Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lotse
Lotse[von engl. loadsman »Geleitsmann«] der, Berater des Kapitäns oder Schiffsführers in schwierigen Fahrwassern oder Häfen. L. sind meist geprüfte Nautiker mit eingehenden Ortskenntnissen. Man unterscheidet See-, Fluss-, Kanal- und Hafen-Lotsen. Oft besteht aus Sicherheitsgründen L.-Pflicht, d. h., ein L. muss an Bord genommen werden, dem Kapitän obliegt aber weiter die Führung des Schiffes. - Recht: Die Rechtsverhältnisse der See-L. sind im Gesetz über das Seelotsenwesen i. d. F. v. 13. 9. 1984 geregelt. Für Binnen-L. auf Bundeswasserstraßen gelten das Binnenschifffahrtsaufgaben-Ges. i. d. F. v. 4. 8. 1986 und die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 1. 5. 1985.
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