Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lord
Lord[lɔ:d, altengl. hlaford »Brotherr«] der, in Großbritannien Titel des hohen Adels; er kommt allen Peers zu und wird (außer für den Archbishop und Duke) auch in Anrede und Umgangssprache gebraucht (so stets für den Baron). Der Titel wird auch von den anglikan. Bischöfen geführt, soweit sie kraft ihres Amtes Peers sind. L. ist darüber hinaus Anrede (»my L.«) der Richter der höheren Gerichtshöfe und wird ferner vielfach in Verbindung mit Amtstiteln gebraucht, z. B. First L. of the Treasury, »Erster L. des Schatzamtes«, Nebentitel des Premierministers; L. Chancellor, »L.-Kanzler«, der Justizminister; L. Chief Justice, »L.-Oberrichter«, der Vors. des High Court of Justice; L. Justice, ein Richter des Berufungsgerichts; L. Mayor, der Oberbürgermeister von London und zwölf anderen Städten.
Lord[lɔ:d, altengl. hlaford »Brotherr«] der, in Großbritannien Titel des hohen Adels; er kommt allen Peers zu und wird (außer für den Archbishop und Duke) auch in Anrede und Umgangssprache gebraucht (so stets für den Baron). Der Titel wird auch von den anglikan. Bischöfen geführt, soweit sie kraft ihres Amtes Peers sind. L. ist darüber hinaus Anrede (»my L.«) der Richter der höheren Gerichtshöfe und wird ferner vielfach in Verbindung mit Amtstiteln gebraucht, z. B. First L. of the Treasury, »Erster L. des Schatzamtes«, Nebentitel des Premierministers; L. Chancellor, »L.-Kanzler«, der Justizminister; L. Chief Justice, »L.-Oberrichter«, der Vors. des High Court of Justice; L. Justice, ein Richter des Berufungsgerichts; L. Mayor, der Oberbürgermeister von London und zwölf anderen Städten.