Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Londoner Schuldenabkommen
Lọndoner Schulden|abkommen,Vertrag vom 27. 2. 1953 über die Anerkennung, Reduzierung und Tilgung der dt. Auslandsschulden seit dem Ersten Weltkrieg zw. der Bundesrep. Dtl. und den USA, Großbritannien und Frankreich in Vertretung der rd. 60 Gläubigerstaaten. Die Vorkriegsschulden im Gegenwert von 13,5 Mrd. DM wurden um 6,2 Mrd. DM reduziert, die Nachkriegsverbindlichkeiten im Gegenwert von 16 Mrd. DM wurden auf 7 Mrd. DM gekürzt. Die Verpflichtungen aus dem L. S. waren im Wesentlichen bis 1980 erfüllt. Seit 1990 hat das L. S. neue Aktualität gewonnen, da die 1953 - bedingt durch die Teilung Dtl.s - zurückgestellten Ansprüche aus bestimmten dt. Auslandsanleihen erneut relevant werden.
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