Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lohnpolitik
Lohnpolitik,zielorientiertes Handeln betriebl. (Geschäftsleitung, Betriebsrat), verbandl. (Tarifparteien) und staatl. Stellen, um Höhe, Entwicklung und Struktur der Löhne (und Gehälter) sowie die Einkommensverteilung zu beeinflussen. Die staatl. Eingriffsmöglichkeit ist allerdings durch die Tarifautonomie begrenzt. Grundlage für die L. ist der Tarifvertrag, in dem sich die Vertragspartner auf die Einhaltung bestimmter Mindestlöhne (Tariflöhne) verpflichten. Den Lohnforderungen der Arbeitnehmer wird durch gemeinschaftl. Vorgehen und die Möglichkeit des Lohnkampfs (v. a. Streik) Nachdruck verliehen. Als Gegenmittel greifen die Arbeitgeber zur Aussperrung. Die L. der Tarifparteien wird durch die betriebl. L. (Verhandlungen zw. Betriebsrat und Geschäftsleitung über das betriebl. Lohnsystem) ergänzt. Die L. des Staates orientiert sich an den Zielen der Gesamtwirtschafts- und Sozialpolitik. Die schärfste Form staatl. L. ist der Lohnstopp (Festsetzung rechtsverbindl. Höchstgrenzen für die Entlohnung aus Arbeitsverhältnissen für einen bestimmten Zeitraum). Ein volkswirtschaftlich wichtiges Konzept ist die produktivitätsorientierte L., nach der die Löhne nur entsprechend der Arbeitsproduktivitätssteigerung erhöht werden sollen. Die Lohnstückkosten bleiben so konstant. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftl. Entwicklung hat diesen Vorschlag zur kostenniveauneutralen L. weiterentwickelt, die weitere Kostenelemente (z. B. Rohstoff-, Energie-, Kapitalkosten, Steuern) berücksichtigt; die Löhne sollen nur so steigen, dass die Stückkosten konstant bleiben. Eine wichtige Forderung der L. ist die Angleichung der Löhne in Ost-Dtl. an das westdt. Niveau, die einerseits aus sozialpolit. und regionalpolit. Gründen (Verhinderung der Arbeitskräfteabwanderung) gefordert, andererseits aber wegen der geringeren Arbeitsproduktivität in Ost-Dtl. abgelehnt wird. (Phillips-Kurve)
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