Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lohnkosten
Lohnkosten (Arbeitskosten, Personalkosten), Aufwendungen oder Kosten, die durch den Einsatz menschl. Arbeitskraft in Unternehmen entstehen. Die L. lassen sich aufspalten in »Entgelt für geleistete Arbeit« oder Direktentgelt bzw. direkte L. (Arbeitsgrundkosten; Bruttolöhne und -gehälter, vermindert um die in den Lohnnebenkosten nachgewiesenen Bestandteile) und Lohnnebenkosten (indirekte Personalkosten, Arbeitsnebenkosten, Personalnebenkosten). Letztere entstehen aufgrund von Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen und umfassen Sonderzahlungen (z. B. vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsgeld und Gratifikationen, Jubiläumsgelder), Vergütung für arbeitsfreie Tage (z. B. Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Entlohnung für Urlaub, Feiertage und sonstige Ausfallzeiten), Vorsorgeaufwendungen (z. B. Sozialversicherungsbeiträge, Aufwendungen für betriebl. Altersversorgung) und sonstige Lohnnebenkosten (z. B. Abfindungen, Beihilfen im Krankheitsfall, Fahrtkosten- und Verpflegungszuschüsse, Ausbildungsvergütungen).
Im Zusammenhang mit der (internat.) Wettbewerbsfähigkeit und zur Erklärung von Arbeitslosigkeit spielen die L. eine große Rolle. Im internat. Vergleich zählt Dtl. bezüglich der L. je Stunde in der verarbeitenden Industrie zu den Hochlohnländern. Allerdings sind im internat. Vergleich der L. neben dem Einfluss der Wechselkurse auch der unterschiedl. Ausbau sozialer Sicherungssysteme in den einzelnen Ländern sowie deren unterschiedl. Finanzierungssysteme zu berücksichtigen, weil z. B. in einigen Ländern ein Teil der Sozialbeiträge vom Staat getragen wird. Weiter ist neben der Kosten- die Leistungskomponente einzubeziehen, indem die L.-Belastung auf die Wertschöpfung bezogen wird, wie in den Lohnstückkosten, den L. je Produktionswerteinheit. Werden die Lohnstückkosten für Dtl. gleich 100 gesetzt, bedeutet ein Wert über 100, dass in dem jeweiligen Land höhere L. erforderlich sind, um eine gleiche Leistung wie in Dtl. zu erzielen. Sinken die L. relativ zum Ausland oder sinkt der Wechselkurs, verbessert sich dagegen die preisl. Wettbewerbsfähigkeit.
Lohnkosten (Arbeitskosten, Personalkosten), Aufwendungen oder Kosten, die durch den Einsatz menschl. Arbeitskraft in Unternehmen entstehen. Die L. lassen sich aufspalten in »Entgelt für geleistete Arbeit« oder Direktentgelt bzw. direkte L. (Arbeitsgrundkosten; Bruttolöhne und -gehälter, vermindert um die in den Lohnnebenkosten nachgewiesenen Bestandteile) und Lohnnebenkosten (indirekte Personalkosten, Arbeitsnebenkosten, Personalnebenkosten). Letztere entstehen aufgrund von Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen und umfassen Sonderzahlungen (z. B. vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsgeld und Gratifikationen, Jubiläumsgelder), Vergütung für arbeitsfreie Tage (z. B. Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Entlohnung für Urlaub, Feiertage und sonstige Ausfallzeiten), Vorsorgeaufwendungen (z. B. Sozialversicherungsbeiträge, Aufwendungen für betriebl. Altersversorgung) und sonstige Lohnnebenkosten (z. B. Abfindungen, Beihilfen im Krankheitsfall, Fahrtkosten- und Verpflegungszuschüsse, Ausbildungsvergütungen).
Im Zusammenhang mit der (internat.) Wettbewerbsfähigkeit und zur Erklärung von Arbeitslosigkeit spielen die L. eine große Rolle. Im internat. Vergleich zählt Dtl. bezüglich der L. je Stunde in der verarbeitenden Industrie zu den Hochlohnländern. Allerdings sind im internat. Vergleich der L. neben dem Einfluss der Wechselkurse auch der unterschiedl. Ausbau sozialer Sicherungssysteme in den einzelnen Ländern sowie deren unterschiedl. Finanzierungssysteme zu berücksichtigen, weil z. B. in einigen Ländern ein Teil der Sozialbeiträge vom Staat getragen wird. Weiter ist neben der Kosten- die Leistungskomponente einzubeziehen, indem die L.-Belastung auf die Wertschöpfung bezogen wird, wie in den Lohnstückkosten, den L. je Produktionswerteinheit. Werden die Lohnstückkosten für Dtl. gleich 100 gesetzt, bedeutet ein Wert über 100, dass in dem jeweiligen Land höhere L. erforderlich sind, um eine gleiche Leistung wie in Dtl. zu erzielen. Sinken die L. relativ zum Ausland oder sinkt der Wechselkurs, verbessert sich dagegen die preisl. Wettbewerbsfähigkeit.