Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lohngleichheit
Lohngleichheit,der sich aus Art. 3 GG ergebende Grundsatz, wonach bei gleicher Arbeit Mann und Frau der gleiche Lohn-(Gehalts-)Anspruch zusteht; in § 612 Abs. 3 BGB festgeschrieben. Aufgrund dessen dürfen in Tarifverträgen keine Lohnabschläge für Frauen vorgesehen werden. (Frauenarbeit)
Lohngleichheit,der sich aus Art. 3 GG ergebende Grundsatz, wonach bei gleicher Arbeit Mann und Frau der gleiche Lohn-(Gehalts-)Anspruch zusteht; in § 612 Abs. 3 BGB festgeschrieben. Aufgrund dessen dürfen in Tarifverträgen keine Lohnabschläge für Frauen vorgesehen werden. (Frauenarbeit)