Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lohn
Lohn,i. e. S. das Arbeitseinkommen gewerbl. Arbeitnehmer (Arbeiter); i. w. S. Bez. für Einkommen aus unselbstständiger Arbeit (Arbeits-L.), also auch für Bezüge von Angestellten und Beamten (Gehalt). Die weitere Definition von L. wird insbesondere im Zusammenhang mit dem Begriff der Lohnquote gebraucht. In einem noch weiteren Sinn wird unter L. jedes Einkommen verstanden, das aus der Beanspruchung eines Menschen durch eine Tätigkeit herrührt. Dieses Verständnis schließt also auch den Unternehmer-L. mit ein und folgt aus der Sicht, dass L. das Entgelt für den Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit ist. Da L. gegenüber den Begriffen Entgelt, Entlohnung, Vergütung, Verdienst nicht scharf abgegrenzt ist, werden diese häufig synonym verwendet.
Nach der Art der L.-Zahlung wird zw. Geld-L. und Natural-L. unterschieden. Letzterer kommt nur noch neben dem Geld-L. und nur für bestimmte Arbeitsverhältnisse vor, so in der Land- und Forstwirtschaft, im Bergbau in Form des Deputats. Nach der wirtsch. Bedeutung für die Lebenshaltung unterscheidet man Nominal-L., der sich im zahlenmäßigen Geldbetrag ausdrückt, und Real-L., der sich durch seine Kaufkraft bestimmt, d. h. durch die Gütermenge, die man damit kaufen kann. Der Real-L. ist also gleich dem Nominal-L., dividiert durch den Preisindex für die Lebenshaltung. Als L.-Systeme existieren: Zeit-L. (Stunden-, Tages-, Wochen-, Monats-, Jahres-L.) und Stück-L. Zeit-L. wird nach der aufgewendeten Arbeitszeit als Maßstab für die jeweilige Leistung bezahlt, bes. bei Qualitäts- oder Reparaturarbeit, bei gefährl. Arbeit sowie überall dort, wo die Leistungsbasis schlecht errechenbar oder der Leistungsgrad des Arbeiters gesichert ist (z. B. Fließfertigung). Beim Stück-L. (Leistungs-L., Akkord-L.) wird zw. Stückgeldakkord (der L. richtet sich nach der Anzahl der geschaffenen Mengeneinheiten) und Stückzeitakkord (der L. hängt von der Größe der Leistung in einer Zeiteinheit ab) unterschieden. Basis des Akkord-L. bilden Vorgabezeiten, die meist nach arbeitswissenschaftl. Grundsätzen unter Berücksichtigung betriebl. Bedingungen, bes. durch Arbeitsstudien, Zeit- und Leistungsstudien z. B. durch REFA-Verfahren ermittelt werden. Der Prämien-L. ergänzt den Zeit- und Akkord-L. durch eine Prämie für besondere Leistungen (Zeit-, Materialersparnis, Qualität u. a.). Der Garantie-L. ist der vereinbarte Mindest-L., bes. im Hotel- und Gaststättengewerbe.
In den Tarifverträgen werden die Arbeitnehmer entsprechend ihrer Tätigkeit in L.-Gruppen eingestuft, wobei jede Gruppe in ein prozentuales Verhältnis zum Eck-L. gesetzt wird. L.-Zuschläge werden für Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit, Überstunden u. a. gewährt.
Literatur:
Lücke, W.: Arbeitsleistung u. Arbeitsentlohnung. Wiesbaden 21992.
Gmür, U. u. Scherrer, C.: Lohn- u. Gehaltssysteme. Goldbach 31993.
Determinanten der Lohnbildung, hg. v. K. Gerlach u. R. Schettkat. Berlin 1995.
Schettgen, P.: Arbeit, Leistung, L. Analyse u. Bewertungsmethoden aus sozioökonom. Perspektive. Stuttgart 1996.
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