Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Logbuch
Lọgbuch,gesetzlich vorgeschriebenes Schiffstagebuch (§ 520 HGB), das in Verantwortung des Kapitäns laufend zu führen ist; das L. ist eine Urkunde, in der alle für die Reise wesentlichen Daten und Ereignisse festzuhalten sind.
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