Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Logbuch
Lọgbuch,gesetzlich vorgeschriebenes Schiffstagebuch (§ 520 HGB), das in Verantwortung des Kapitäns laufend zu führen ist; das L. ist eine Urkunde, in der alle für die Reise wesentlichen Daten und Ereignisse festzuhalten sind.
Lọgbuch,gesetzlich vorgeschriebenes Schiffstagebuch (§ 520 HGB), das in Verantwortung des Kapitäns laufend zu führen ist; das L. ist eine Urkunde, in der alle für die Reise wesentlichen Daten und Ereignisse festzuhalten sind.