Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lizenz
Lizẹnz[lat.] die, Erlaubnis, Genehmigung, Befugnis.
1) Recht: die vom Inhaber eines Patents, Gebrauchsmusters, Sortenschutzes oder vom Urheber (im Urheberrechts-Ges. Nutzungsrecht gen.) einem anderen erteilte Erlaubnis, sein Recht, meist gegen eine L.-Gebühr, ausschließlich oder neben anderen (einfache L.) zu nutzen.
2) Sport: die durch einen Verband erteilte Erlaubnis, eine Sportart beruflich ausüben zu dürfen und als Angestellter eines Vereins (einer Firma) feste Bezüge zu erhalten (L.-Spieler, im Motorsport L.-Fahrer).
Lizẹnz[lat.] die, Erlaubnis, Genehmigung, Befugnis.
1) Recht: die vom Inhaber eines Patents, Gebrauchsmusters, Sortenschutzes oder vom Urheber (im Urheberrechts-Ges. Nutzungsrecht gen.) einem anderen erteilte Erlaubnis, sein Recht, meist gegen eine L.-Gebühr, ausschließlich oder neben anderen (einfache L.) zu nutzen.
2) Sport: die durch einen Verband erteilte Erlaubnis, eine Sportart beruflich ausüben zu dürfen und als Angestellter eines Vereins (einer Firma) feste Bezüge zu erhalten (L.-Spieler, im Motorsport L.-Fahrer).