Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Liten
Liten,allg. Zinsleute, im altgerman. Recht die Halbfreien, die meist rechts- und vermögensfähig, aber dienst- und zinspflichtig sowie an die Scholle gebunden und ohne polit. Rechte waren. Mundartlich auch als Laten, Leten, Lassen, Lassiten bezeichnet. Ihre Stellung hatte in Preußen bis 1850 Bedeutung.
Liten,allg. Zinsleute, im altgerman. Recht die Halbfreien, die meist rechts- und vermögensfähig, aber dienst- und zinspflichtig sowie an die Scholle gebunden und ohne polit. Rechte waren. Mundartlich auch als Laten, Leten, Lassen, Lassiten bezeichnet. Ihre Stellung hatte in Preußen bis 1850 Bedeutung.