Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Liten
Liten,allg. Zinsleute, im altgerman. Recht die Halbfreien, die meist rechts- und vermögensfähig, aber dienst- und zinspflichtig sowie an die Scholle gebunden und ohne polit. Rechte waren. Mundartlich auch als Laten, Leten, Lassen, Lassiten bezeichnet. Ihre Stellung hatte in Preußen bis 1850 Bedeutung.
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