Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Liquidität
Liquidität[lat.] die, 1) die Eigenschaft eines Wirtschaftsgutes, sich in bares Geld umwandeln zu lassen (absolute L.). 2) die Zahlungsbereitschaft eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag, d. h. die Fähigkeit zur rechtzeitigen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen. Man unterscheidet liquide (flüssige) Mittel erster Ordnung (Bar-L.): Vermögensteile, die unmittelbar zur Zahlung verwendet werden können, wie Kassenbestand, täglich fällige Bankguthaben, Schecks, diskontierbare Wechsel; liquide Mittel zweiter Ordnung (einzugsbedingte L.): Vermögensteile, die nicht direkt zur Zahlung verwendet werden können, die aber bereits einen Anspruch auf kurzfristige Umwandlung in Barmittel darstellen, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, nicht diskontierbare Wechsel, sonstige kurzfristige Forderungen und fällige Teile langfristiger Forderungen; liquide Mittel dritter Ordnung (umsatzbedingte L.): Vermögensteile, die erst umgesetzt werden müssen, wie fertige Erzeugnisse und Waren; illiquide Mittel: Wirtschaftsgüter, die nur bei Aufgabe des Unternehmens bzw. durch Verpfändung verflüssigt werden können. Um die Zahlungsbereitschaft eines Unternehmens zu beurteilen, stellt man den liquiden Mitteln die Verbindlichkeiten gegenüber. Das Verhältnis wird in Kennzahlen für den L.-Grad (Deckungsgrad) ermittelt. Das L.-Optimum kann nur in Verbindung mit dem Rentabilitätsoptimum bestimmt werden und muss im Zusammenhang mit Fragen der Finanzierung betrachtet werden. Eine übermäßige Versorgung mit flüssigen Mitteln (Überliquidität) wirkt sich negativ auf die Rentabilität aus; Unterversorgung (Unterliquidität) ist nicht identisch mit Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität), da fällige Auszahlungsverpflichtungen noch beglichen werden.
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