Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Liquidation
Liquidation[lat.] die,
1) allg.: Kostenrechnung von Angehörigen freier Berufe (Ärzte u. a.).
2) Börse: Abwicklung von Termingeschäften.
3) Recht: Abwicklung der laufenden Geschäfte, abschließende Befriedigung der Gläubiger und Verwertung sowie Verteilung des Vermögens einer Personen- oder Kapitalges., eines Vereins oder einer Genossenschaft bei Auflösung oder Verlust der Rechtsfähigkeit (Abwicklungsfirma, Firmenzusatz: i. L. = in Liquidation). Keine L. findet statt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Liquidation[lat.] die,
1) allg.: Kostenrechnung von Angehörigen freier Berufe (Ärzte u. a.).
2) Börse: Abwicklung von Termingeschäften.
3) Recht: Abwicklung der laufenden Geschäfte, abschließende Befriedigung der Gläubiger und Verwertung sowie Verteilung des Vermögens einer Personen- oder Kapitalges., eines Vereins oder einer Genossenschaft bei Auflösung oder Verlust der Rechtsfähigkeit (Abwicklungsfirma, Firmenzusatz: i. L. = in Liquidation). Keine L. findet statt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.