Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lippe
I Lippe (lat. Labium),
1) paarige, bewegl., weiche Verdickung oder paarige Hautfalte am Mundrand bes. bei Säugetieren (einschl. des Menschen). Die L. des Menschen sind drüsenreich (innen Mundhöhlenschleimhaut mit Speicheldrüsen, außen Talg- und Schweißdrüsen). Sie werden von versch. Muskeln durchzogen und sind stark durchblutet (Lippenrot).
2) Teil der Blütenkrone bei Lippenblütlern.
II Lịppe,
1) die, rechter Nebenfluss des Rheins in NRW, 228 km lang, entspringt am W-Fuß des Eggegebirges, mündet bei Wesel; wird von Hamm bis Wesel vom Lippe-Seitenkanal begleitet.
2) Kreis im RegBez. Detmold, NRW, 1 246 km2, (1998) 363 800 Ew.; Krst. ist Detmold.
3) ehem. westfäl. Adelsgeschlecht und Territorium (Hptst.: Detmold). - Die Edelherren zur L., nach ihrem Sitz im späteren Lippstadt, werden 1123 erstmals erwähnt. 1529 wurden sie Reichsgrafen. Nach 1614 entstanden die Linien Detmold, Brake (1709 erloschen) und Alverdissen (seit 1643 Schaumburg-L., in Bückeburg). Die Erhebung der Detmolder Linie in den Fürstenstand (1720) wurde erst 1789 wirksam. 1806 trat es dem napoleon. Rheinbund bei. Das Fürstentum L. wurde 1815 nicht mediatisiert; 1805 wurde es Mitgl. des Dt. Bundes. 1905 kam die Linie L.-Biesterfeld zur Regierung. Das Fürstentum, seit 1918 Freistaat, wurde 1947 dem Land Nordrhein-Westfalen eingegliedert.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Lippe