Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lieferungsgeschäft
Lieferungsgeschäft,Vertrag, durch den der Unternehmer sich verpflichtet, eine Sache aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen und zu liefern. Ist die Sache »vertretbar« (Serienanfertigung), gilt Kaufrecht (Lieferungskauf). Ist sie »nicht vertretbar« (Sonderanfertigung), gilt überwiegend Werkvertragsrecht und nur ergänzend Kaufrecht (Werklieferungsvertrag).
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