Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lichtsignalanlage
Lichtsignalanlage(Lichtzeichenanlage, Verkehrsampel), Straßenverkehr: durch grüne, gelbe und rote Lichter der Regelung des Verkehrs dienende techn. Einrichtung. Die Farbfolgen und ihre Bedeutung sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO § 37) festgeschrieben. L. gehen allgemeinen Vorrangregeln und vorrangregelnden Verkehrszeichen vor. Öffentl. Verkehrsmittel erfahren durch L. oft eine gesonderte Lenkung mittels weißer Lichtzeichen, v. a. in der Form von Quer-, Längs- und Schrägbalken (§ 51 Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung).
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