Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lichtmaschine
Lichtmaschine,Kraftfahrzeugtechnik: ein vom Motor angetriebener elektr. Generator zur elektr. Energieversorgung eines Kraftfahrzeugs. Die L. liefert den Strom zum Betrieb der elektr. Anlagen während der Fahrt, bei Motorleerlauf und zum Laden der Batterie. Wesentl. Merkmal der klass. Ausführung ist die axiale Belüftung durch einen einzigen, außen liegenden Lüfter. Der durch die heute vorwiegend verwendete Compact-L., eine zwölfpolige Drehstromsynchron-L. mit Klauenpolläufer, erzeugte dreiphasige Wechselstrom wird durch Dioden gleichgerichtet, da zur Speisung des Bordnetzes und zum Laden der Batterie Gleichstrom erforderlich ist. Der L.-Antrieb erfolgt meist über den Keilriemen vom Verbrennungsmotor aus und ist daher starken Drehzahlschwankungen unterworfen. Infolge der Drehzahlabhängigkeit der Stromabgabe muss die Generatorspannung durch einen Spannungsregler über den gesamten Drehzahlbereich des Motors konstant gehalten werden.
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