Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lichterführung
Lichterführung,international vorgeschriebene Kennzeichnung von Luft- und Wasserfahrzeugen durch Positionslichter, dient v. a. der Kollisionsverhütung. In Fahrt befindl. Schiffe führen von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang und am Tage bei unsichtigem Wetter ein weißes Topplicht am vorderen und (höher angebracht) am hinteren Mast, ein rotes Seitenlicht backbord, ein grünes Seitenlicht steuerbord und das weiße Hecklicht. Für Spezialschiffe sowie für ankernde, fischende und manövrierunfähige Fahrzeuge ist eine besondere L. vorgeschrieben. - Flugzeuge führen außer den Positionslichtern an den Tragflächenenden (links rot, rechts grün) und am Heck (weiß) ein rotes Rundumblinklicht (bei größeren Flugzeugen an der Rumpfober- und -unterseite), z. T. zusätzlich weiße Blitzleuchten.
Lichterführung,international vorgeschriebene Kennzeichnung von Luft- und Wasserfahrzeugen durch Positionslichter, dient v. a. der Kollisionsverhütung. In Fahrt befindl. Schiffe führen von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang und am Tage bei unsichtigem Wetter ein weißes Topplicht am vorderen und (höher angebracht) am hinteren Mast, ein rotes Seitenlicht backbord, ein grünes Seitenlicht steuerbord und das weiße Hecklicht. Für Spezialschiffe sowie für ankernde, fischende und manövrierunfähige Fahrzeuge ist eine besondere L. vorgeschrieben. - Flugzeuge führen außer den Positionslichtern an den Tragflächenenden (links rot, rechts grün) und am Heck (weiß) ein rotes Rundumblinklicht (bei größeren Flugzeugen an der Rumpfober- und -unterseite), z. T. zusätzlich weiße Blitzleuchten.