Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lex
Lẹx[lat. »Gesetz«] die, im röm. Recht das meist nach dem Geschlechtsnamen des Antragstellers ben. Volksgesetz. In der dt. Rechtsgeschichte Bez. für bestimmte Rechtsquellen, germanische Volksrechte. In der Rechtslehre Gebrauch z. T. noch in lat. Zusammensetzungen, z. B. L. specialis derogat legi generali (das speziellere Gesetz geht dem eine allg. Regelung enthaltenden Gesetz vor). Im Staatsrecht ein aus einem bestimmten Anlass ergangenes Gesetz, vielfach (nicht offiziell) nach dem Antragsteller oder Betroffenen benannt.
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